Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­meines

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle von I HEART / Rebecca von Rehn, nachfolgend IHWP genannten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des

  2. Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  3. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Polaroids / digitale Bilder im Jpeg Format / Prints / Bücher sowie I Phone Bilder)

 

II. Urhe­ber­recht

  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen.

  2. Die vom Fotografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde, jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

  4. Eine Übertragung gesonderter Copy Rights / Veröffentlichungsrechte / Eigentumsrechte ist nur in Form eines Buy-outs möglich. Hierfür wird eine Pauschale von 1000 Euro erhoben, diese wird vertraglich gesondert vom Auftrag abgeschlossen und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild außerhalb der privaten Nutzung zu vervielfälti­gen oder an Dritte zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online (nur für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Printmedien & andere Werbenützliche Medien dürfen nur durch den Fotografen selbst vereinbart werden, dies dient der Qualitätskontrolle und dem Schutz der Privatsphäre & der Datensicherheit.

  7. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz ( im Falle einer nicht abgesprochenden Veröffentlichung in Printmedien oder Social Media Accounts die nicht privat sind / Drittanbieter & Serviceprovidern )

  8. Photocredit: Rebecca von Rehn @ I HEART WEDDINGPHOTOGRAPHY

  9. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

 

 

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

 

  1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar / Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben. Nebenkosten, Second Shooter, Übernachtungen an speziellen Orten sind vom Kunden zu tragen und sind vorab zu besprechen.

  2. Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich.

  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung,

  4. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Eine Buchung ist erst mit Erhalt der Anzahlung und einer Vertragsbestätigung beidseitig verbindlich.

  5. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

  6. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

 

IV. Haf­tung

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials. Weiterführend besteht keine Qualitätsgarantie für Produkte die selbständig durch Drittanbieter erstellt worden sind.

  4. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

 

V. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar / Ausfall

  1. Nach Vor­sortierung stellt der Fotograf dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie, soweit nicht anders vereinbart, steht diese für 3 Monate zur Ver­fü­gung. Dort können weiterführende Produkte und die private Verteilung der Bilder selbständig vorgenommen werden.

  2. Es ist untersagt diese Daten an Servicedienstleister weiter zu leiten, dies erfolgt ausschließlich durch den Fotografen um Copy Rights, Privatsphäre und weitere Verwendung der Bilder zu kontrollieren.

  3. Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen­buchung, steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Storno Gebühr 20% entspricht der Anzahlung; 50 % Storno ab10- 6 Monate vor Hochzeit 100 % des vere­in­barten Gesamthonorares fällig ab 6 Monaten vor Hochzeit.

  4. Der Fotograf verpflichtet sich im Falle eines Unfalles / Krankheit oder ander Unfähigkeit den Auftrag selbst auszuführen um adäquaten, professionellen Ersatz / dies kann im Falle der Notwendigkeit auch ohne Absprache des Paares geschehen (Dringlichkeit // eventuelle Zusatzkosten werden vom Fotografen getragen)

  5. Keine Garantie wird übernommen, wenn durch Wetter bedingte Änderungen die Arbeitsbedingungen ungenügend und unvorteilhaft sind. Wenn durch diese veränderten Gegebenheiten eine professionelle Ausübung und Erstellung von gewünschten Bildern einschränkt wird und daß Endergebnis maßgeblich von den vorab besprochenen Vorstellungen abweichend ausfällt.

 

VI. Daten­schutz

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln. Detailliert finden sie Datenschutzregelungen auf der Website.

VII. Bild­bear­beitung / Bildgestaltung

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden. Der Stil der hergestellten Fotos entspricht dem auf meinem Online Portal präsentierten Arbeiten und unterliegt IHWP freien, künstlerischen Gestaltung. Dies ist individuell abweichend, je nach Licht, Wetterbedingungen und anderen individuellen Gegebenheiten. Jede Bildbearbeitung / Look wird so erarbeitet, dass ein Best mögliches Endresultat und ein einheitliches Ergebnis entsteht.

  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte und Qualität- sichere Abzüge kön­nen über den Online Shop direkt beim Fotografen erwor­ben werde.

  4. Der Auftraggeber stimmt zu, dass IHWP evtl. einzelne Bilder für Portfolio Präsentationen / Soziale Medien/ Firmeneigene Webseite / Blog / Partnerwebseiten / Hochzeitsportale und Magazine für Eigenwerbung nutzen darf. Dies geschieht immer ohne Namensnennung unter Berücksichtigung des neuen Datenschutzgesetzes, aber immer im Abstimmung mit dem Kunden.

  5. IHWP geht davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste über die evtl. Verwendung und die CopyRights der Bilder informiert. Natürlich respektieren wir die Privatsphäre unserer Kunden und deren Gäste und bitten darum uns vorab über Ausnahmen zu informieren.( VIP Gäste / Politiker ect)

  6. Rebecca von Rehn IHWP kann nicht verantwortlich gemacht werden für fehlende / unzureichende Fotos, die durch einen verspäteten Zeitplan oder durch nicht optimale Arbeitsbedingungen / Organisation / Location / schlechte Licht – oder Wetterverhältnisse entstehen / nicht entstehen. Dazu gehören Gäste die meine Arbeit einschränken oder gar verhindern.

 

VIII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 2-4 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich.

  3. Reklamationen oder die nicht Anerkennung der Bilder ist nicht möglich // Justierungen // Änderung im Look sind vorab zu besprechen, und sind ggf nur an einzelnen Bildern und auf Nachfrage möglich wie zB Hautretusche // alle Bilder in schwarz Weiß Look werden auch in Farbe geliefert

 

X. Schlussbestimmungen

Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Hamburg / auch für Internationale Buchungen

XI. Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.